Genug ist genug – ich hänge meine Robe an den Nagel

Vor 42 Jahren erhielt ich die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland und wurde damit zu einem "unabhängigen Organ der Rechtspflege" - so geschrieben in § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung. Meine Praxiserfahrung über all die Jahre hinweg hat meine Sicht auf das Justizsystem in Deutschland maßgeblich beeinflusst und im Lauf der letzten Jahre zu der Erkenntnis geführt:

Mindestmaß genügt mir nicht!

Was ich damit meine? Unter den §-Zeichen auf meiner Robe finden Sie dazu mehr.

Die grundlegende Fragestellung "Was ist nötig, um es besser zu machen?" und die Suche nach Antworten finde ich essenziell. Lange habe ich mich mit dem Gedanken beschäftigt, ob ein "besser machen" aus einem System heraus möglich ist oder ob nur von außerhalb maßgebliche Impulse dafür kommen können. Meine Antwort lautet nun, bezogen auf das Justizsystem:

Nur wer frei ist von den aktuellen Bedingungen im Justizsystem, kann ohne Bedenken aussprechen, was Status quo ist und was für Verbesserung nötig und daher einzufordern ist.

Meine Konsequenz daraus ist:

Zum Ende des Jahres 2022 habe ich
meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland zurückgegeben.

Was ich jetzt mache, ist im Werden begriffen. Sie können es hier verfolgen:

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