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Recht ist eine Ordnung, die sagt, was gilt
Recht ist ein eigenständiges System von Normen, die in einer bestimmten Weise gesetzt worden sind.
Sieht man von Naturrecht und göttlichem Recht ab,
ist Recht ein geistiges Erzeugnis menschlicher Gemeinschaften.
Es ist von Menschen "gemacht" und deshalb unterschiedlich und wandelbar.
Recht ist ein Teil der sozialen Lebensordnung.
Lebensordnungen regeln das Verhalten von Menschen zueinander, machen es somit berechenbarer und bringen Sicherheit und Beständigkeit in die mitmenschlichen Begegnungen.
In einer geordneten Welt bestimmt nicht Willkür das Geschehen, sondern eine Vielzahl komplizierter Wirkungszusammenhänge, Beziehungen und Gesetzmäßigkeiten.
In einer Demokratie sind staatliche Gerichte letztlich die konfliktregulierende Instanz.
Doch rechtliche Regulierungen führen in den verschiedensten Bereichen häufig nicht zu den ursprünglich beabsichtigten Ergebnissen.
Neben dem schlichten Verfehlen eines Regulierungszieles sind so genannte "nicht beabsichtigte Nebeneffekte" Folge der Tatsache, dass das Recht selbst zum Gegenstand neuer gesellschaftlicher Auseinandersetzungen wird, während es zugleich versucht, solche zu befrieden. Das Recht gerät somit in doppelter Hinsicht häufig selbst in einen Konflikt und kann dann seine konfliktregulierende Aufgabe nicht hinreichend erfüllen.
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